Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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09.10.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
02.10.2024
Entscheidungen im Verfahren
01.09.2023
Entscheidungen im Verfahren
01.09.2023
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
13.07.2023
Entscheidungen im Verfahren
13.07.2023
Entscheidungen im Verfahren
17.11.2021
Termine
01.04.2021
Termine
13.12.2018
Entscheidungen im Verfahren
05.07.2018
Termine
16.03.2018
Entscheidungen im Verfahren
11.08.2017
Entscheidungen im Verfahren
02.09.2016
Eröffnungen
04.07.2016
Sicherungsmaßnahmen
12.02.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
22.05.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
03.01.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
31.12.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
15.12.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
22.06.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
21.12.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
06.05.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2007
03.01.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006